
Der Behandlungsvertrag ist eine Vereinbarung, die Sie als Patient mit dem Krankenanstaltenträger (= die Steiermärkische Krankenanstaltenges. m.b.H.) abschließen. Er verpflichtet den Arzt zur Feststellung Ihrer Erkrankung, zur Aufklärung und Information über die Erkrankung und Heilbehandlung und zur gewissenhaften, dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechenden Behandlung.
Auch als Patient übernehmen Sie mit Abschluss dieses Behandlungsvertrags gewisse Pflichten, wie z. B . Einhalten der Therapierichtlinien, Einhaltung der Hausordnung sowie die Rücksichtnahme auf Ihre Mitpatienten.
Weiterführende Informationen finden Sie unter
www.kages.at